Visum Informationen

Staatsangehörige von EU/EWR-Ländern und der Schweiz

... benötigen kein Visum für die Einreise nach Österreich. Hierfür sind lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis), ausreichende Finanzierung und eine Krankenversicherung notwendig. Wenn Sie länger als drei Monate in Österreich bleiben, benötigen Sie zusätzlich eine Anmeldebescheinigung, welche Sie nach Ihrer Ankunft in Österreich beantragen müssen. Detaillierte Informationen finden Sie hier:

Staatsangehörige von allen anderen Ländern (sogenannten "Drittstaaten")

... benötigen ein Aufenthaltsvisum D bzw. eine Aufenthaltsbewilligung, je nachdem, wie lange sie in Österreich bleiben. Liegt Ihr Aufenthalt in Österreich zwischen 91 Tagen und 6 Monaten, wie bei den meisten internationalen Austauschstudierenden üblich, benötigen Sie ein Aufenthaltsvisum D (ausgenommen Studierende mit japanischer Staatsangehörigkeit). Dieses Visum berechtigt Sie auch dazu, sich während der Visumsgültigkeit bis zu neunzig Tagen in anderen Schengen-Staaten aufzuhalten. Ein Visum kann in Österreich nicht verlängert werden.

Wenn Sie länger als sechs Monate in Österreich studieren, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung.
Sie müssen Ihr Visum/Ihre Aufenthaltsbewilligung bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) in ihrem Heimatland beantragen, bevor sie nach Österreich kommen (Ausnahmen sind möglich). Die Antragsbearbeitung kann mehrere Monate dauern, deshalb empfiehlt es sich, das Visum/die Aufenhaltsbewilligung so früh wie möglich zu beantragen. Detaillierte Informationen finden Sie hier:

internationale Kranken- und Unfallversicherung

Alle Studierende benötigen eine in Österreich gültige internationale Kranken- und Unfallversicherung für die Dauer ihres Aufenthaltes.

Außerdem müssen sich Studierende innerhalb von 3 Werktagen nach Ankunft in Österreich beim Meldeamt anmelden. Genauere Informationen finden Sie hier


Website des OeAD

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