Bekommst Du schon eine Studienbeihilfe/Stipendium?

Date 28.04.2025

Antrag stellen lohnt sich!

Warum einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen?

Weil nur so der Rechtsanspruch geprüft werden kann! Daher der Tipp – jedenfalls einen Antrag stellen! Es gab eine Novelle zum Studienförderungsgesetz ab dem WS 2022/23 – Berechnung im Baukastensystem und Erhöhung der Beihilfe und Absetzbeträge.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann „Online“ gestellt werden – dazu benötigst du eine Handysignatur, aber auch als Formularantrag kannst du ihn bei uns einbringen - die Formulare findest du unter www.stipendium.at zum Download. Das Ausfüllen des Antrages ist keine Hexerei, dauert max. 5 Minuten und bei Fragen steht dir das Team der Stipendienstelle Innsbruck gerne zu Verfügung – per E-Mail unter Stip.Ibk@stbh.gv.at – per Telefon unter Nr. 0512/ 57 33 70 DW 10 oder auch persönlich, mit vorheriger Terminvereinbarung (von Mo – Do zwischen 9 Uhr und 12 Uhr wird kein Termin benötigt). Die  Formulare  können auch als E-Mailanhang (ausgefüllt und unterschrieben) geschickt werden.

Antragsfristen?

Die Antragsfrist für das SS 2025 endet am 15. Mai 2025.

Die Antragsfrist für das WS 2025/26 ist von 20. September bis zum 15. Dezember 2024.

Short Facts
  • Antragsfrist SS2025: 15.05.2025
  • Telefon: +43 512 57 33 70-0